Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Dies gilt insbesondere für Arbeitsbekleidung und Artikel, die nach Ihren Vorgaben (z. B. durch individuelle Bestickung, Bedruckung oder Anbringung von Firmenlogos) veredelt oder personalisiert wurden.

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