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Ausschluss des Widerrufsrechts Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ist das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren ausgeschlossen, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bestickte, bedruckte oder anderweitig nach Kundenwunsch personalisierte Arbeitsbekleidung von der Rückgabe und dem Umtausch ausgeschlossen ist. Das gesetzliche Gewährleistungsrecht bei Mängeln bleibt hiervon unberührt.
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